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Imp­fen in der Apotheke!

Um die Impf­quo­te durch einen nied­rig­schwel­li­gen Zugang über öffent­li­che Apo­the­ken zu erhö­hen, eröff­net § 132 j des Sozi­al­ge­setz­buchs (SGB) Fünf­tes Buch (V) Kran­ken­kas­sen und Lan­des­apo­the­ker­ver­bän­den (oder Grup­pen von Apo­the­ken) nun­mehr die Mög­lich­keit, regio­na­le Modell­vor­ha­ben zur Durch­füh­rung von Grip­pe­schutz­imp­fun­gen in Apo­the­ken zu ver­ein­ba­ren. Damit bege­ben sich alle Betei­lig­ten recht­lich auf neu­es Ter­rain: Wel­che recht­li­che „Demar­ka­ti­ons­li­nie“ trennt Ärz­te und Apo­the­ker beim Imp­fen? Übt, wer impft, Heil­kun­de aus? Liegt dem Imp­fen in der Apo­the­ke ein zivil­recht­li­cher Behand­lungs­ver­trag (§§ 630a bis h BGB) zugrunde?

Und: Wo darf über­haupt geimpft wer­den? Und wel­che haf­tungs­recht­li­chen Risi­ken bestehen für Apo­the­ken bei der Aus­übung ihrer neu­en Dienstleistung?

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter www.impfen-apotheke.de

Hier fin­dest Du den Vor­trag auf der dies­jäh­ri­gen InterpharmOnline.