
Impfen in der Apotheke!
Um die Impfquote durch einen niedrigschwelligen Zugang über öffentliche Apotheken zu erhöhen, eröffnet § 132 j des Sozialgesetzbuchs (SGB) Fünftes Buch (V) Krankenkassen und Landesapothekerverbänden (oder Gruppen von Apotheken) nunmehr die Möglichkeit, regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken zu vereinbaren. Damit begeben sich alle Beteiligten rechtlich auf neues Terrain: Welche rechtliche „Demarkationslinie“ trennt Ärzte und Apotheker beim Impfen? Übt, wer impft, Heilkunde aus? Liegt dem Impfen in der Apotheke ein zivilrechtlicher Behandlungsvertrag (§§ 630a bis h BGB) zugrunde?
Und: Wo darf überhaupt geimpft werden? Und welche haftungsrechtlichen Risiken bestehen für Apotheken bei der Ausübung ihrer neuen Dienstleistung?
Weitere Informationen unter www.impfen-apotheke.de
Hier findest Du den Vortrag auf der diesjährigen InterpharmOnline.